Perinatales Risiko

Gyn-Depesche 4/2015

Geplante Hausgeburt trotz Kontraindikation

Hausgeburten werden immer beliebter. Aber nicht jede Patientin ist dafür geeignet. Trotzdem werden die von der US-amerikanischen Fachgesellschaft festgelegten Kontraindikationen aber oft nicht berücksichtigt.

Gemäß den Empfehlungen des American College of Obstetricians and Gynecologists (ACOG) sollten geplante Hausgeburten nur bei cephaler Einlingsschwangerschaft, pünktlichem Termin in der 27. bis 41. SSW und nur in Anwesenheit eines zertifizierten Geburtshelfers erfolgen. Spätund Steißgeburten, Zwillingsschwangerschaften oder ein vorheriger Kaiserschnitt sind Kontraindikationen. In einer Analyse von zwei US-Geburtsregistern wurde untersucht, wie häufig diese Fälle bei Hausgeburten zwischen 2010 und 2012 dennoch vorgekommen waren. Vergleichskollektiv waren Krankenhausgeburten mit Betreuung durch zertifizierte Hebammen.
Entgegen den Empfehlungen handelte es sich in 0,74% der Hausgeburtsfälle um eine Steißgeburt, in 0,64% um eine Zwillings- und in 28,19% um eine Spätgeburt. Bei 4,04% der Fälle lag ein vorheriger Kaiserschnitt vor. Gegenüber Entbindung im Krankenhaus stieg die relative Wahrscheinlichkeit der Risikofaktoren um jeweils mehr als das 1,5- bis Dreifache (OR 3,19; 2,08; 2,06 und 1,71). Nur bei etwa einem Drittel aller Hausgeburten besaßen die Hebammen die empfohlene Zertifikation als Geburtshelfer. OH
Quelle:

Grünebaum A et al.: Perinatal risks ... Am J Obstet Gynecol 2015; 212(3): 350.e1-6

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