Liegt vor einer Geburt kein außergewöhnlicher Befund vor, ist ein Arzt und Geburtshelfer nicht verpflichtet, die Kindesmutter über eventuelle Risiken der vaginalen Entbindung und die Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufzuklären. (jlp)
Gyn-Depesche 6/2004
Aufklärung bei gewöhnlichem Befund?
Liegt vor einer Geburt kein außergewöhnlicher Befund vor, ist ein Arzt und Geburtshelfer nicht verpflichtet, die Kindesmutter über eventuelle Risiken der vaginalen Entbindung und die Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufzuklären. (jlp)