Gyn-Depesche 1/2014

Bei der Verhütung an Komorbiditäten denken

Adipositas ist zwar keine absolute Kontraindikation für kombinierte orale Kontrazeptiva (COC). Mit dem Übergewicht gehen jedoch oft Begleiterkrankungen einher, die den Einsatz der Pille einschränken können.

Man weiß, dass Adipositas das Risiko venöser Thromboembolien verdoppelt. Durch die Einnahme von COC steigt dieses Risiko weiter an. Dennoch überwiegen nach Einschätzung der WHO die Vorteile von COC gegenüber den potenziellen Risiken, da eine Schwangerschaft noch eine weit höhere Thromboemboliegefahr birgt.

Kommen zur Adipositas aber weitere Risikofaktoren hinzu, wie kardiovaskuläre Erkrankungen, Hyperlipidämie oder Hypertonie, kann die Pille kontraindiziert sein. Mit zunehmendem Alter steigen sowohl das thromboembolische Risiko als auch die Wahrscheinlichkeit gewichtsbedingter Komorbiditäten. Ab 35 Jahren sollten daher bevorzugt andere, östrogenfreie Verhütungsmethoden eingesetzt werden. Anhaltspunkte für die Wahl eines geeigneten Kontrazeptivums liefern die WHO-Kriterien (Medical eligibility criteria). Allerdings enthalten diese keine separaten Empfehlungen für Adipositas in Kombination mit Begleiterkrankungen.

Nach einer bariatrischen Operation, einem zunehmend verbreiteten Eingriff gegen Adipositas, sollten die Patientinnen wegen der in der Regel starken Gewichtsabnahme für ein bis zwei Jahre nicht schwanger werden. Bei malabsorptiven Verfahren wie dem Magenbypass wird von oralen Kontrazeptiva abgeraten, weil ihre Wirksamkeit möglicherweise beeinträchtigt sein könnte. Restriktive Techniken (Magenband oder Magenballon) schränken die Auswahl geeigneter Kontrazeptionsmethoden dagegen nicht ein.

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