Die Achtlinge von Kalifornien

Gyn-Depesche 4/2009

Der Reproduktionsmediziner - gewissenlos?

Empörung wurde laut, als von der Geburt von Achtlingen in Kalifornien berichtet worden war – Ergebnis einer fertilisierenden Intervention. Als dann noch bekannt wurde, dass die arbeitslose, unverheiratete Mutter schon sechs Kinder hatte, herrschte Fassungslosigkeit.

In der Öffentlichkeit wurde vor allem diskutiert, in welche sozialen Umstände diese Kinder hineingeboren wurden; Infertilitätsmediziner verwiesen auf die Risiken von multiplen Embryotransfers für Mutter und Nachwuchs. Zwei US-Gynäkologen diskutieren die ethische Problematik.

Es ist eine schwierige Frage, ob der Reproduktionsmediziner entscheiden soll, wem der Zugang zu assistierter Reproduktion gewährt wird. Die Autonomie des Patienten ist ein hohes Gut. Jeder hat das Recht, irgend eine Behandlung für sich abzulehnen; niemand aber hat das Recht, von einem Arzt eine Maßnahme zu fordern, die dieser für unangemessen oder schädlich hält. Im kalifornischen Fall hätte die Übertragung vieler Embryos abgelehnt werden sollen, obwohl das dort erlaubt ist. Die anderen Umstände (geringes Einkommen, unverheiratet, schon mehrere Kinder) und auch die Kosten sollten nach Ansicht der Autoren kein Entscheidungskriterium für den In-vitro-Arzt sein. In Einzelfällen, wenn z. B. vorhandene Kinder misshandelt wurden, sollte er aber seine Hilfe verweigern. WE

Quelle: Minkhoff, H: The California octuplets and the duties of reproductive endocrinologists, Zeitschrift: AMERICAN JOURNAL OF OBSTETRICS AND GYNECOLOGY, Ausgabe 201 (2009), Seiten: 3-4
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