BRCA-positives Mammakarzinom

Gyn-Depesche 1/2020

Geringer Zusatznutzen für Olaparib

Seit 2019 steht der PARP-Inhibitor Olaparib nicht mehr nur zur Behandlung des Ovarial- Ca, sondern auch als Monotherapie für Mamma-Ca-Patientinnen zur Verfügung. Nun hat der G-BA zwei Beschlüsse zu Olaparib in diesen Indikationen veröffentlicht.
Bei Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem HER2-negativem Mamma-Ca mit BRCA-Keimbahnmutation hat der G-BA einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen im Vergleich zur Chemotherapie beschlossen. Der Zulassungsstudie OlympiAD zufolge war das Risiko für schwere unerwünschte Ereignisse bei Patienten, die Olaparib Filmtabletten erhielten, um 55 % niedriger im Vergleich zu einer Chemotherapie. „Der zielgerichtete Wirkmechanismus der PARP-Inhibition resultiert in einem günstigeren Nebenwirkungsprofil.“, so Dr. Julia Büchner von A straZeneca Deutschland. Für Olaparib in der Erstlinien-Erhaltungstherapie des BRCA-positiven fortgeschrittenen Ovarial-Ca sieht der GB-A hingegen keinen Zusatznutzen im Vergleich zum beobachtendem Abwarten. In der Zulassungsstudie SOLO1 wurde das mediane progressionsfreie Überleben (PFS) unter Olaparib nach einem Follow-up von 41 Monaten noch nicht erreicht. Das mediane PFS im Kontrollarm betrug 13,8 Monate. Sowohl das Sterberisiko als auch die Wahrscheinlichkeit für einen Krankheitsprogress oder das Einleiten der ersten Folgetherapie wurden um 70 % im Vergleich zum Kontrollarm gesenkt. Da noch finale Ergebnisse zum Gesamtüberleben ausstehen, ist der G-BA-Beschluss für das Ovarial-Ca bis April 2024 befristet. RG
Quelle: Pressemitteilung: „Zusatznutzen für Olaparib beim Mammakarzinom - Nichtberücksichtigung relevanter Studienergebnisse beim Ovarialkarzinom“, 21.1.2020

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