Die Hochfrequenzablation mittels Netzelektrode bei Menorrhagien wird zum 1. April als neues Operationsverfahren in den EBM aufgenommen. Der Bewertungsausschuss hat jetzt die Vergütung festgelegt.
Damit steht das Verfahren gesetzlich versicherten Frauen mit starken und zu lange andauernden Regelblutungen zur Verfügung und kann ambulant angewendet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im Mai vorigen Jahres die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung um das Verfahren ergänzt. Infolgedessen wurde nun der EBM angepasst.
Extrabudgetäre Vergütung und neue Sachkostenpauschale
Für den Eingriff wird zum 1. April der OPS-Kode 5-681.53 (Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Uterus: Endometriumablation: Hochfrequenzablation) in den Anhang 2 des EBM aufgenommen. Er ist mit 280,05 Euro (2.437 Punkte) bewertet und wird mit der neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 31319 abgerechnet. Bei einem belegärztlichen Eingriff kommt die GOP 36319 (1143 Punkte / 131,35 Euro) zur Anwendung. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Die Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode wird im Regelfall in Kombination mit einer Hysteroskopie erbracht. Möglich ist jedoch auch ein zweizeitiges Vorgehen, bei dem die diagnostische Hysteroskopie schon im Vorfeld durchgeführt wird. Für die Endometriumablation ohne Hysteroskopie werden Abschläge auf die Vergütung der Endometriumablation vorgenommen. Für die Sachkosten wird mit der GOP 40685 (1.020 Euro) eine neue Kostenpauschale in den EBM aufgenommen.
Lesen Sie den ganzen Artikel