Habituelle Aborte

Gyn-Depesche 3/2015

Kein Vorteil für IVIG

Intravenöse Immunglobuline (IVIG) werden bei verschiedenen immunologischen Erkrankungen eingesetzt. Eine Arbeitsgruppe testete nun, ob sie auch zur Prophylaxe sekundärer habitueller Aborte dienen können.

In einer Kopenhagener Klinik erhielten 82 Frauen mit vier oder mehr vorangegangenen sekundären Fehlgeburten randomisiert entweder IVIG (24 - 36g) oder Plazebo (Albumin i.v.). Bis zur 15. SSW wurden insgesamt acht Infusionen durchgeführt – anfangs im Abstand von drei bis sechs, später von bis zu 16 Tagen.
45 Frauen gebaren ein lebensfähiges Kind. In der IVIG-Gruppe betrug die Lebendgeburtenrate 54,8%, in der Plazebogruppe 50%. In der Perprotocol- Analyse ergab sich ein relatives „Risiko“ von 1,08 für eine Lebendgeburt nach IVIG-Behandlung. Angesichts der hohen Therapiekosten sollte der Einsatz von IVIG in der Geburtshilfe daher auf seltene Indikationen wie die neonatale Alloimmun-Thrombozytopenie und die idiopathische thrombozytopenische Purpura begrenzt bleiben, empfehlen die Autoren. CW
Quelle:

Christiansen OB et al.: Intravenous immunoglobulin treatment for secondary recurrent miscarriage: a randomised, double-blind, placebo-controlled trial. BJOG 2015; 122: 500-8

ICD-Codes: N96

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x