Schwangerschaft nach Totgeburt

Gyn-Depesche 5/2018

Mehr Vorsorge, mehr Kaiserschnitte

Nach einer früheren Totgeburt wird die Folgeschwangerschaft oft besonders gut überwacht. Norwegische Forscher wollten wissen, ob das eine Folge maternaler Ängste ist.

Im Rahmen der „Norwegian Mother and Child Cohort Study“ (MoBa) füllten 901 schwangere Frauen Fragebögen zu ihrer psychischen und physischen Verfassung aus. Von den Teilnehmerinnen hatten 174 zuvor eine Totgeburt gehabt, 362 eine Lebendgeburt und 365 waren Primiparae.
Nach einer Totgeburt nahmen Frauen in der Folgeschwangerschaft mehr Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch als in den beiden Vergleichsgruppen (10,0 versus 6,0 bzw. 6,3). Auch die Zahl der durchgeführten Sonographien und Klinikeinweisungen war höher. Die Entbindung erfolgte häufiger nach Weheninduktion oder per Kaiserschnitt. Die Wahrscheinlichkeit für eine elektive Sectio lag nach einer vorangegangenen Totgeburt 2,5 Mal höher als nach einer Lebendgeburt und 3,7 Mal höher als bei Erstgebärenden.
Die größere Zahl an Untersuchungen und medizinischen Interventionen war allerdings nur in geringem Maße von Angstgefühlen der werdenden Mutter getrieben. Zwar erwies sich allgemeine Besorgnis als Mediator der höheren Frequenz von Vorsorgeterminen, doch war der Effekt gering. Angst vor der bevorstehenden Geburt trug nicht signifikant zur höheren Rate an Wunschkaiserschnitten nach einer früheren Totgeburt bei.
Möglicherweise, schlussfolgerten die Studienautoren, beeinflusst auch die größere Besorgnis der betreuenden Ärzte und Hebammen die engmaschigere Überwachung der Schwangeren nach einer Totgeburt. Auch die Tendenz zur Geburtseinleitung und terminierten Sectio ließe sich dadurch zum Teil erklären. Über die jeweiligen Indikationen lagen jedoch keine Informationen vor. CW
 
Quelle:

Gravensteen IK et al.: Healthcare utilisation, induced labour and caesarean section in the pregnancy after stillbirth: a prospective study. BJOG 2018; 125: 202-10

ICD-Codes: P95

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x