Zwangsstörungen

Gyn-Depesche 2/2017

Nebenwirkung als Erfolgsbarometer

Orgasmusschwierigkeiten zählen zu den häufigen Nebenwirkungen von Serotonin-Wiederaufnahmehemmern (SRI). Offensichtlich können sie bei Zwangsstörungen aber auch den Therapieerfolg vorhersagen.

An der schwedischen Doppelblindstudie nahmen 15 Männer und 16 Frauen mit einer Zwangsstörung teil. Sie erhielten randomisiert entweder den selektiven Wiederaufnahmehemmer (SSRI) Paroxetin, das wenig selektive Trizyklikum Clomipramin oder Plazebo. Zu Beginn, nach sechs und nach zwölf Wochen machten sie anhand einer standardisierten Checkliste Angaben zu ihrer Sexualfunktion. Nach einer und nach vier Wochen wurden zudem der Oxytocinund SRI-Plasmaspiegel bestimmt. Vor der Behandlung fand sich eine positive Korrelation des Oxytocinspiegels mit der Schwere der Erkrankung, aber nicht mit eventuell bereits vorhandenen Sexualstörungen. Nach sechs Wochen litten 73% der SRI-behandelten Patienten an Orgasmusproblemen (versus 20% unter Plazebo). In dieser Gruppe lag der Oxytocinspiegel in der vierten Therapiewoche um 17% höher. Bei Patienten ohne Orgasmusstörungen war der Oxytocinwert dagegen nur um 2% gestiegen. Zwischen dem SRI-Spiegel und einer eingeschränkten Sexualfunktion ergab sich dagegen kein Zusammenhang. Zumindest bei Männern fanden die Studienautoren zudem eine signifikante Assoziation zwischen frühen Orgasmusstörungen und dem späteren Therapieerfolg: Von zehn Männern mit verzögertem Orgasmus sprachen acht auf die SRI-Behandlung an. Bei Frauen ließ sich ein solcher Zusammenhang nicht nachweisen. Offensichtlich, so die Schlussfolgerung, beruht ein Teil der SRI-Wirkungen auf der Beeinflussung des Oxytocin-Systems. Dies scheint Orgasmusprobleme zu fördern, aber Zwangsstörungen entgegenzuwirken. CW

Quelle:

Humble MB et al.: Orgasm, serotonin reuptake inhibition ... Sex Med 2016; 4: e145-55

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x