Zervixkarzinom

Gyn-Depesche 1/2016

Neue europäische Empfehlungen, Teil I

31 Experten aus elf europäischen Ländern entwickelten auf der Basis von über 100 Publikationen Ergänzungen zu den bestehenden europäischen Leitlinien. In Teil I lesen Sie, was es zur Zervixkarzinomvorsorge Neues gibt; Teil II in der Gyn-Depesche 2/2016 beschäftigt sich dann mit der HPV-Impfung.

Es sollte – unabhängig vom Patientinnenalter – nur eine primäre Screening-Untersuchung durchgeführt werden (HPV-Test oder Zytologie), eine Ko-Testung sollte vermieden werden. Die routinemäßige HPV-Testung sollte ab einem Alter von 35 Jahren erfolgen. Beenden sollte man die HPV-Testung mit 60 oder 65 Jahren (vorausgesetzt, das letzte Ergebnis war negativ). Ein HPV-Screening sollte nach einem negativen Ergebnis frühestens nach fünf Jahren wiederholt werden. Das Intervall kann je nach Alter und Anamnese auch auf bis zu zehn Jahre verlängert werden.
Bei positivem HPV-Nachweis im primären Screening sollte die Patientin umgehend eine Zervix-Zytologie erhalten (Zytologie-Triage). Der Pap-Abstrich sollte aus dem selben Material wie die HPV-Testung erfolgen. Eine sofortige Kolposkopie ist bei primärer HPV-Positivität nicht notwendig. Je nach Ergebnis sollten Patientinnen entweder einen erneuten HPV-Test oder eine Kolposkopie erhalten. Ist nach positivem HPV-Test die Zytologie unauffällig, sollte eine erneute HPV-Bestimmung frühestens nach sechs bis zwölf Monaten erfolgen. Für ein Wiederholungs-Screening nach frühestens sechs bis zwölf Monaten sind sowohl HPV-Test als auch Zytologie geeignet. Ist bei der Kontrolle die Zytologie negativ bei positivem HPV-Test, gibt es drei Optionen: zweite Folgeuntersuchung nach mindestens zwölf Monaten, Kolposkopie oder Rückführung ins Routine-Screening. CB
Quelle:

von Karsa L et al.: European guidelines for quality assurance in cervical cancer screening ... Papillomavirus Research 2015; 1: 22-31

ICD-Codes: C53.9

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