31 Experten aus elf europäischen Ländern entwickelten auf der Basis von über 100 Publikationen Ergänzungen zu den bestehenden europäischen Leitlinien. In Teil I lesen Sie, was es zur Zervixkarzinomvorsorge Neues gibt; Teil II in der Gyn-Depesche 2/2016 beschäftigt sich dann mit der HPV-Impfung.
Es sollte – unabhängig vom Patientinnenalter – nur eine primäre Screening-Untersuchung durchgeführt werden (
HPV-Test oder Zytologie), eine Ko-Testung sollte vermieden werden. Die routinemäßige
HPV-Testung sollte ab einem
Alter von 35 Jahren erfolgen. Beenden sollte man die
HPV-Testung mit 60 oder 65 Jahren (vorausgesetzt, das letzte Ergebnis war negativ). Ein
HPV-Screening sollte nach einem negativen Ergebnis frühestens nach fünf Jahren wiederholt werden. Das Intervall kann je nach
Alter und Anamnese auch auf bis zu zehn Jahre verlängert werden.
Bei positivem
HPV-Nachweis im primären Screening sollte die Patientin umgehend eine Zervix-Zytologie erhalten (Zytologie-Triage). Der Pap-Abstrich sollte aus dem selben Material wie die
HPV-Testung erfolgen. Eine sofortige Kolposkopie ist bei primärer
HPV-Positivität nicht notwendig. Je nach Ergebnis sollten Patientinnen entweder einen erneuten
HPV-Test oder eine Kolposkopie erhalten. Ist nach positivem
HPV-Test die Zytologie unauffällig, sollte eine erneute
HPV-Bestimmung frühestens nach sechs bis zwölf Monaten erfolgen. Für ein Wiederholungs-Screening nach frühestens sechs bis zwölf Monaten sind sowohl
HPV-Test als auch Zytologie geeignet. Ist bei der Kontrolle die Zytologie negativ bei positivem
HPV-Test, gibt es drei Optionen: zweite Folgeuntersuchung nach mindestens zwölf Monaten, Kolposkopie oder Rückführung ins Routine-Screening.
CB