Schwangerschaftsvorsorge

Gyn-Depesche

S3-Leitlinie zu Fetaler Überwachung in der Schwangerschaft veröffentlicht

Mit der neuen AWMF-Leitlinie zu fetaler Überwachung in der Schwangerschaft auf S3-Niveau wurden erstmalig relevante Daten zur Durchführung einer Dopplersonografie oder eines CTG im Falle von Low-risk-Schwangerschaften gebündelt und eine fundierte Handlungsempfehlung daraus abgeleitet.

Deutschland zählt im weltweiten Vergleich zu den Ländern mit der niedrigsten Säuglings- und Müttersterblichkeit. Trotzdem bringt eine Schwangerschaft eine Reihe von Risiken mit sich. Eine Möglichkeit zur Überwachung des ungeborenen Kindes bietet das Kardiotokogramm (CTG), um die Herzfrequenz des Kindes und die Wehentätigkeit zu messen. Auch eine Dopplersonografie ist ein gängiges Instrument in der Schwangerschaftsvorsorge, welches als Ultraschalluntersuchung die Blutflussgeschwindigkeit misst. Ziel dieser Behandlungen ist die rechtzeitige Erkennung fetaler Gefahrenzustände, um intervenieren zu können, bevor eine Schädigung der Feten eintritt.

Leitlinie zu Dopplersonographie und CTG in der Schwangerschaft (low risk Population)

Mit der neuen S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) wurde die Methode und Durchführung der Dopplersonografie und des CTG umfangreich aufbereitet und der derzeitige Wissensstand dieser Behandlungen dargestellt. Erarbeitet wurde die Handlungsempfehlung unter der paritätischen Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) unter Beteiligung zahlreicher weiterer Fachgesellschaften. Sie ersetzt die Leitlinien zur „Anwendung des CTG während der Schwangerschaft und Geburt“ und „Dopplersonographie in der Schwangerschaft“.

Die Empfehlungen richten sich an Schwangere von Beginn der Lebensfähigkeit des Feten bis zur Geburt. Der Fokus liegt auf der Analyse der Studienlage, ob bei Low-risk-Schwangerschaften, also jene, für die keine erhöhten Risiken für Mutter und/oder das ungeborene Kind identifiziert wurden, die Durchführung dieser Vorsorgeuntersuchungen das outcome verbessert. „Das Ziel der Leitlinie ist die Aufarbeitung der vorliegenden Evidenz zur Durchführung der Dopplersonografie und des CTGs in der Low-risk-Schwangerschaft zur Verbesserung des outcomes“, so Prof. Dr. Constantin von Kaisenberg (Hannover), DEGUM-Leitlinienkoordinator und Sprecher für die Sektion Mehrlinge in der Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG.

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