Die Vereinten Nationen und die WHO sind der Ansicht, dass der Zugang zu einer sicheren freiwilligen Familienplanung ein Menschenrecht ist, das für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, die Förderung der Autonomie von Frauen und die Verringerung der Armut von wesentlicher Bedeutung ist.
Die WHO betont auch, dass keine Verhütungsmethode allein aufgrund des Alters kontraindiziert ist.
Grundsätzlich können Jugendliche jede Form der Verhütung anwenden, auch Langzeitkontrazeptiva, die nicht „vergessen“ werden können und die für viele Jugendliche sogar besonders geeignet sind. Verhütungsmethoden können zusätzliche nicht empfängnisverhütende Vorteile haben, die andere Bedürfnisse oder Bedenken der Jugendlichen berücksichtigen.
Da tatsächlich die Anwendung von Langzeitkontrazeptiva bei Jugendlichen zunimmt, ist es wichtig, auch entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten und die Jugendlichen über einen doppelten Verhütungsschutz aufzuklären, um sexuell übertragbaren Infektionen (STI) vorzubeugen. Dienstleister im Gesundheitswesen spielen dabei eine zentrale Rolle und stellen sicher, dass die einzigartigen biopsychosozialen Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden können. DM