Kommunikation und Datenschutz

Gyn-Depesche 4/2015

Sicherer Umgang mit sozialen Medien

Auch Ärzte nutzen soziale Netzwerke und Internetblogs immer häufiger. Man sollte vor dem twittern mit oder über Patienten aber deren Einwilligung einholen.

Darüber, welche Inhalte Mediziner im Internet veröffentlichen dürfen, herrscht Uneinigkeit. Etwa die Hälfte aller Ärzte steht sozialen Medien eher skeptisch gegenüber und ist um die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht besorgt. Würde man die Fachwelt aus der Online-Diskussion aber völlig ausschließen, bestünde erhöhte Gefahr für die Verbreitung falscher Informationen aus unsicheren Quellen.
Ferner hat der Informationsaustausch in sozialen Medien sowohl innerhalb als auch außerhalb der medizinischen Fachwelt viele Vorteile. Indem Ärzte Bilder und Infos von interessanten Fällen zugänglich machen, können sie ihre Erkenntnisse mit anderen Fachleuten teilen oder diskutieren. Soziale Plattformen erleichtern außerdem den Kontakt zu anderen Fachleuten mit ähnlichen Arbeitsinteressen. Verschiedene Regelwerke sollen Ärzten helfen, mit der Veröffentlichung von Inhalten in sozialen Medien sicher umzugehen. So kann man einen Beitrag bzw. eine Interaktion dann als sicher bewerten, wenn die Intention gut ist, die Konsequenzen durchdacht sind und ein Schaden für den Patienten ausgeschlossen ist. Zwingende Voraussetzung ist aber die – ggf. schriftliche – Einwilligung des Patienten, denn völlige Anonymität kann man heutzutage nicht mehr gewährleisten. Um völlig sicher zu gehen, sollte die Einwilligungserklärung auch in der Krankenakte des Patienten dokumentiert werden. Dadurch kann sich die Veröffentlichung zwar verzögern, doch man hat so auch mehr Zeit, seine Beiträge genau abzuwägen. OH
Quelle:

Colbert JA et al.: Partnering with patients to realize the benefits of social media. Am J Obstet Gynecol 2015; 212(3): 302-3, 302.e1

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