Betreuung von Schwangeren

Gyn-Depesche

Testzeitpunkt auf Hepatitis B in der Schwangerschaft wird vorgezogen

Frauen sollen künftig bereits zu Beginn einer Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet werden. Die entsprechende Änderung der Mutterschafts-Richtlinien hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 20.04.2023 beschlossen. Damit wird das Screening künftig vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft verschoben.

Frauen sollen künftig bereits zu Beginn einer Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet werden. Hintergrund ist, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Hepatitis-B-Screening so früh wie möglich durchgeführt werden sollte. Bislang ist die Bestimmung des Hepatitis-B-Status der Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche – möglichst nahe am Geburtstermin – vorgesehen.

Früherer Therapiebeginn möglich

Die aktuelle S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ vom Juni 2021 empfiehlt dies nun jedoch zu Beginn der Schwangerschaft, um mit der Therapie – falls erforderlich – nach dem ersten Trimester, aber idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche beginnen zu können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schließt sich nach entsprechenden Beratungen nunmehr der S3-Leitlinie an und empfiehlt das Hepatitis-B-Screening in die serologischen Screening-Untersuchungen aufzunehmen, die zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft erfolgen.

In Deutschland war 1994 ein generelles HBsAg (Hepatitis B surface antigen)-Screening aller Schwangeren in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen worden – nahe am Geburtstermin, um möglichst alle Schwangeren mit Hepatitis-B-Infektionen bis zur Geburt zu erfassen. Bei positivem Ergebnis sollte das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt gegen Hepatitis B aktiv und passiv immunisiert werden. Zum damaligen Zeitpunkt war es noch nicht möglich, die Frauen während der Schwangerschaft antiviral zu therapieren.

Lesen Sie den ganzen Artikel

Fachgruppen-Login


Zugangsdaten vergessen?

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x