Frauenrechte in der Türkei

Gyn-Depesche 6/2002

Viele "amtliche" gynäkologische Untersuchungen

Frauen in der Türkei sind nach einer sexuellen Belästigung oder nach Gewaltanwendung in der Schwangerschaft verpflichtet, sich gynäkologisch untersuchen zu lassen. Oft werden gynäkologische Untersuchungen jedoch auch aus vielerlei sozialen bzw. familiären Gründen angeordnet.

Aus einer Kohorte von 27 376 Frauen wurden 412 aus sozialen oder rechtlichen Gründen gynäkologisch untersucht: Bei 82 Frauen (19,9%) erfolgte die Untersuchung vor einer erneuten Eheschließung, bei 41 (10,1%) wegen Gewaltanwendung während der Schwangerschaft, bei 28 (6,7%) nach einer sexuellen Belästigung, bei 53 (12,8%) wegen des Verdachts der Prostitution und bei 208 (50,5%) zur Überprüfung der Jungfräulichkeit vor der Eheschließung.

Quelle: Alkan, N: Gynecological examinations for social and legal reasons in Turkey: hospital data, Zeitschrift: CROATIAN MEDICAL JOURNAL, Ausgabe 43 (2002), Seiten: 338-341

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