In den USA gibt es einen Datenschatz, der nun gehoben wurde: Die „National Practitioner Data Bank“ NPDB enthält vertrauliche Informationen über alle in den USA bezahlten Ansprüche aus Kunstfehlerprozessen gegen Ärzte. Aus diesen Angaben berechnete man, bei welchen Arztgruppen das Kunstfehler-Risiko am höchsten ist.
Über 66 000 von Haftpflichtversicherungen bezahlte Schadenersatzansprüche kamen zwischen 2005 und 2014 zusammen. Diese waren von insgesamt 54 000 Ärzten verursacht worden. Etwa 1% aller Ärzte waren für 32% der Haftpflichtfälle verantwortlich. Von den Ärzten, die von bezahlten Haftpflichtansprüchen betroffen waren, waren 84% innerhalb des Studienzeitraums „Einmal-Täter“, 16% waren mindestens in zwei Fällen zur Zahlung verdonnert worden und 4% mindestens drei Mal. Je häufiger die Versicherung eines Arztes in der Vergangenheit einen Schaden begleichen musste, desto größer war das Risiko, dass dieser Arzt auch zukünftig von einer Kunstfehler-Zahlung betroffen sein wird.
Am häufigsten waren Internisten von Berufshaftpflicht- Zahlungen betroffen (15%), gefolgt von Gynäkologen (13%), Allgemeinchirurgen (12%), Allgemein- und Hausärzten (11%) und Orthopäden (7%). Das Wiederholungsrisiko war im Vergleich zu Internisten (Referenzgruppe) bei Neurochirurgen am größten (132%), gefolgt von operierenden Orthopäden (102%), Allgemeinchirurgen (101%), plastischen Chirurgen (95%), Gynäkologen (89%), HNO-Ärzten (83%) und Urologen (59%).
Es scheint also eine Gruppe von Ärzten mit bestimmten Charakteristika zu geben, die besonders häufig Schadenersatz wegen Kunstfehlern leisten müssen – zumindest in den USA. CB