Reproduktive Selbstbestimmung

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Eizellspende und Leihmutterschaft: AKF übt Kritik an Liberalisierungsplänen der Bundesregierung

Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF) sieht die aktuellen Bestrebungen zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft in Deutschland kritisch. Dies wurde auf der Jubiläumsfachtagung anlässlich seines 30-jährigen Bestehens deutlich, die am 3. November 2023 in Berlin stattfand.

Der Zusammenschluss unabhängiger Frauengesundheitsorganisationen diskutierte in Berlin kontrovers über verschiedene Aspekte der reproduktiven Selbstbestimmung und eine mögliche Änderung des geltenden Embryonenschutzgesetzes. Hintergrund der Debatte sind die laufenden Beratungen der von der Bundesregierung berufenen Kommission „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die derzeit Möglichkeiten einer Legalisierung prüft.

Begründet werden die Pläne der Bundesregierung mit der Forderung nach individueller reproduktiver Selbstbestimmung. Die Ministerien für Gesundheit, Justiz und Frauen und Familie haben zur Vorbereitung eines Gesetzentwurfs eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt, die bis März 2024 die Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und „altruistischen“ Leihmutterschaft prüfen soll.

Dr. Doris Tormann, Frauenärztin und Mitglied des Vorstands des AKF und eine der Mitorganisatorinnen des Fachtags mit dem Titel: „Ungewollte Kinderlosigkeit – vom Mythos der grenzenlosen Machbarkeit und den Schattenseiten der Reproduktionsmedizin“: „Wer schnellen Veränderungen der bisherigen Rechtslage in Deutschland das Wort redet und dabei den Scheinwerfer nur auf das Leid von ungewollt Kinderlosen, Wunscheltern, queeren Paaren, die sich leibliche Kinder wünschen, richtet, weil moderne Reproduktionsmedizin dieses Leid vermindern könnte, macht es sich zu einfach.“

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