Ältere Frau bei einer Röntgenuntersuchung der Brust zur Krebsprävention

Anhebung der Altersgrenze im Mammographie-Screening-Programm

Gyn-Depesche

Mammographie-Screening nun auch bis 75 Jahre abrechenbar

Ab dem 1. Juli 2024 können auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Damit Ärzt:innen, die an dem Programm mitwirken, die Leistungen bei Frauen dieser Altersgruppe abrechnen können, wird der EBM angepasst.

Durch die Anpassung des EBM können alle Ärzt:innen, die am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen, die Gebührenordnungspositionen (GOP) des Abschnitts 1.7.3.1 EBM auch bei Frauen zwischen 70 und 75 Jahren abrechnen. Dies umfasst u. a. das Aufklärungsgespräch, die Abklärungsdiagnostik und die Röntgenuntersuchung.

Die KBV empfiehlt den Screening-Einheiten sowie den hausärztlichen und gynäkologischen Praxen, die Frauen darauf hinzuweisen, dass eine Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm künftig bis zum 75. Lebensjahr möglich ist. Sie begrüßt die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Anhebung der Altersgrenze.

Altersgrenze wird angehoben

Derzeit haben Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening. Aufgrund neuer Empfehlungen hat der G-BA die obere Altersgrenze angehoben und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entsprechend geändert. Grundlage dafür waren Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und des Bundesamtes für Strahlenschutz, die beide Empfehlungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates folgen.

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