Brustkrebs-Vorsorge

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Altersgrenze beim Mammographie-Screening wird angehoben

Die Altersgrenze beim bundesweiten Mammographie-Screening-Programm wird ab 1. Juli 2024 auf 75 Jahre angehoben. Das hat der G-BA am 21.09.2023 beschlossen.

Bisher haben Frauen zwischen 50 und 69 Jahren Anspruch auf das Screening. Die Anhebung der Altersgrenze hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag beschlossen und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entsprechend angepasst. Der Beschluss soll zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass bis dahin eine geänderte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Kraft getreten und damit die strahlenschutzrechtliche Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenmammographie zur Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen bis zum Alter von 75 Jahren gegeben ist.

Neue Altersgruppe wird in Programm integriert

Das Mammographie-Screening wird bisher rund 12 Millionen anspruchsberechtigten Frauen alle zwei Jahre angeboten. Sie werden dazu von der regional zuständigen Zentralen Stelle eingeladen. Das Einladungsverfahren soll nun angepasst und um die neue Altersgruppe erweitert werden. Da noch unklar ist, ob alle Schritte bis zum 1. Juli 2024 umgesetzt sein werden, ist für die neue Altersgruppe auch eine Übergangsregelung vorgesehen: Frauen zwischen 70 und 75 können sich selbst bei der regional zuständigen Stelle melden („Selbsteinladung“). Diese prüft, ob der Anspruch berechtigt ist, und vermittelt den ärztlichen Termin. Nähere Informationen zum Verfahren stellt der G-BA bereit (siehe „Mehr zum Thema“).

Rund 2,5 Millionen Frauen zusätzlich

Durch die Anhebung der Altersgrenze von 69 auf 75 Jahre können bereits anspruchsberechtigte Frauen künftig bis zu drei Mal häufiger in ihrem Leben das Screening wahrnehmen. Zudem wird erwartet, dass Frauen erstmals zum Screening kommen. Insgesamt bedeutet die höhere Altersgrenze eine bundesweite Zunahme um 2,5 Millionen anspruchsberechtigter Frauen.

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