GSK

Gyn-Depesche 6/2020

An Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft denken!

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit März 2020 die Pertussis-Impfung mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff für schwangere Frauen zum Beginn des 3. Trimenons jeder Schwangerschaft.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA) hat sich der STIKO-Empfehlung angeschlossen und positiv geäußert. Entsprechend wurde die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) im Bundesanzeiger publiziert. Ab sofort ist damit die Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft eine Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Mit dem Einsatz eines Tdap-Impfstoffs können werdende Mütter sowohl sich selbst als auch das ungeborene Kind vor Tetanus, Diphtherie und vor allem vor Keuchhusten schützen. Laut Fachinformation ist Boostrix® (Polio) zum passiven Schutz gegen Pertussis im frühen Säuglingsalter nach mütterlicher Immunisierung während der Schwangerschaft indiziert. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussis-Impfungen in jeder Schwangerschaft erfolgen. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt wird empfohlen, die Impfung ins 2. Trimenon vorzuziehen. Ziel ist es, die Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfälle durch die hochansteckende Infektion mit Bordetella pertussis bei Neugeborenen und Säuglingen zu reduzieren, die selbst noch nicht geimpft werden können. Besonders gefährdet sind Säuglinge unter sechs Monaten, bei welchen eine Pertussis- Infektion zu Komplikationen wie Apnoen, Pneumonien, Otitiden, Enzephalopathien und Lungenhochdruck führen kann.
ICD-Codes: Z23.7

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