Der G-BA hat vor Kurzem beschlossen, dass die Altersgrenze für die Früherkennung von Brustkrebs von 69 auf 75 Jahre angehoben wird. Es fehlte lediglich eine Verordnung des Bundesumweltministeriums zum Strahlenschutz, um den Beschluss formal abzuschließen. Diese Verordnung wurde nun veröffentlicht und ermöglicht somit die Einführung der neuen Altersgrenze.
Der G-BA hatte kürzlich beschlossen, das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs auszuweiten: Bisher konnten nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Künftig ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag. Damit können Frauen bis 75 Jahre ab dem kommenden Sommer alle zwei Jahre ein Mammographie-Screening zur Früherkennung in Anspruch nehmen. Die Frauen haben dann Anspruch auf bis zu drei zusätzliche Mammographien zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hintergrund ist eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission, die empfiehlt, auch jüngere und ältere Frauen in die Früherkennung einzubeziehen. Der G-BA hatte dazu das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer Nutzenbewertung beauftragt. Das Institut kam zu dem Ergebnis, dass die Vorteile überwiegen.
Ab dem 1. Juli 2024 können Mammographie-Termine vereinbart werden
Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie z.B. muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein. Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen sind auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG) zu finden. Dort kann voraussichtlich ab 1. Juli 2024 ein Termin vereinbart werden: https://www.mammo-programm.de/de/termin
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