Medikamentöse Brustkrebstherapie

Gyn-Depesche

G-BA bescheinigt Sacituzumab govitecan beträchtlichen Zusatznutzen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen beträchtlichen Zusatznutzen bei dem Krebsarzneimittel Sacituzumab govitecan (Handelsname Trodelvy) mit neuem Anwendungsgebiet feststellen können, wie Mitte Februar 2024 bekanntgegeben wurde. Davon könnten vorallem Brustkrebspatientinnen in fortgeschrittenem Stadium profitieren.

Das Besondere an diesem Brustkrebs-Medikament sei, dass dieses erst spät in der Behandlung zum Einsatz komme, nämlich dann, wenn Patientinnen bereits mehrere Therapielinien mit verschiedenen Arzneimitteln erhalten haben, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Gerade in dieser fortgeschrittenen palliativen Situation den Patientinnen nun neue Therapieoptionen anbieten zu können, sei ungemein wichtig.

Verbessertes Gesamtüberleben und verbesserte Lebensqualität

Bei der bewerteten Therapieoption Sacituzumab govitecan überlebten die Patientinnen länger. Zusätzlich konnte in Studien bei dem Brustkrebsarzneimittel eine verbesserte Lebensqualität nachgewiesen werden. Das seien wichtige Effekte für Krebspatientinnen, deren Lebenserwartung durch die Erkrankung stark reduziert ist.

Enorme Fortschritte in der Brustkrebstherapie

Dieses Arzneimittel zeige beispielhaft, welche Fortschritte es in der Krebstherapie inzwischen gibt – „egal ob wir über die Erstversorgung, über den Einsatz von Gentherapien oder, wie in diesem Fall, über fortgeschrittene Krebserkrankungen sprechen“, so Hecken. Das zeitliche Zusammentreffen dieser Arzneimittelbewertung mit dem in wenigen Tagen beginnenden Deutschen Krebskongress sei zwar rein zufällig, dennoch aber ein gutes Signal für Betroffene, ihre Familien sowie ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Lesen Sie den ganzen Artikel

Fachgruppen-Login


Zugangsdaten vergessen?

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x