Rezeptpflicht für hormonelle Verhütung

Gyn-Depesche

Desogestrel-haltige Antibabypille bleibt verschreibungspflichtig

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim BfArM hat sich in seiner Sitzung am 23. Januar 2024 gegen die Entlassung von Desogestrel-haltigen Kontrazeptiva (75 µg) zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht ausgesprochen. Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) begrüßt diese Entscheidung.

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2024 entschieden, die desogestrel-haltige Verhütungspille (75 µg) zur oralen Anwendung nicht aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Der BVF unterstützt diese Empfehlung. Die im deutschen Gesundheitswesen verankerte Möglichkeit der ärztlichen Beratung und Verordnung von Kontrazeptiva gewährleiste die notwendige gesundheitliche und kontrazeptive Sicherheit der Patientinnen bei der Anwendung hormoneller Präparate. Die vorsorgliche ärztliche Abklärung der individuellen Eignung sowie die fachärztliche Kontrolle und Aufklärung seien auch bei niedrig dosierten Gestagenhormonen empfehlenswert, um Anwendungsrisiken zu minimieren, argumentiert der BVF.

Verschreibungspflicht hat Schutzfunktion

Die Rezeptpflicht hat immer auch eine Schutzfunktion bzw. Risikominimierung für die Patientinnen, wodurch Kontraindikationen sowie individuelle Risiken und Begleiterkrankungen durch ärztliche Beratung und Untersuchung erkannt werden können. Auf diese wichtige Bedeutung hatte der BVF den Sachverständigenausschuss im Vorfeld in einer Stellungnahme hingewiesen – der Sachverständigenausschuss hat sich dieser fachlichen Einschätzung angeschlossen.

„Die Entlassung von Desogestrel aus der ärztlichen Verschreibungspflicht und damit auch aus der ärztlichen Beratung, Aufklärung und weiteren Begleitung wäre für Anwenderinnen mit vermeidbaren Risiken behaftet. Mädchen und Frauen haben einen Anspruch auf umfassende Aufklärung und Nutzen-Risiko-Abwägung, als Grundlage einer informierten Entscheidung und sicheren Anwendung von hormonellen oder nicht hormonellen Verhütungsmethoden“, betont BVF-Präsident Dr. Klaus Doubek.

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