Med-Info Therapie

Neuro-Depesche

Gegen Genehmigungsvorbehalt von MC

Derzeit steht die Verordnung von Medizinischem Cannabis (MC) unter einem Genehmigungsvorbehalt (§ 31 Absatz 6 SGB V), d.h. die Gesetzlichen Krankenkassen entscheiden für jeden Patienten individuell, ob sie die Therapiekosten übernehmen oder nicht. STADA teilt mit, dass diese bürokratische Hürde dazu führt, dass die Kostenübernahme bei etwa einem Drittel aller ärztlich verordneten MC-Behandlungen verwehrt wird.

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