Die Entwicklungen im Rahmen der vierten Welle führen aktuell zu einem bedrohlichen Engpass bei den Kapazitäten für notwendige gynäkologische OPs. Ein einseitiges Priorisierungssystem hätte für Personen mit Krebsdiagnose lebensverkürzende Konsequenzen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und anderer gynäkologischer Fachverbände. Die notwendigen operativen Therapien für dringlich zu behandelnde Patientinnen dürften deshalb nicht untersagt werden. Patientinnen mit schwerwiegenden Krankheitsbildern müssen den gleichen Anspruch auf eine akute Versorgung haben wie COVID-19-Erkrankte.
Zwar sind onkologische Operationen oder Interventionen bei symptomatischen Patienten den Fachgesellschaften zufolge keine Notfälle im eigentlichen akuten Sinne, dennoch müssten sie innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens von wenigen Tagen oder Wochen erfolgen, will man die Leidenszeit nicht verlängern und Heilungschancen nicht verpassen.
Maligne Befunde, Präkanzerosen, abklärungsbedürftige und/oder symptomatische gynäkologische Befunde zählen aus Sicht der Fachgesellschaften nicht zu den elektiven Indikationen. GFI