Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter

Gyn-Depesche

Kritik an IGeL-Leistungen in der Frauenheilkunde: DGGG und BVF beziehen Stellung

In der Ampelkoalition waren zuletzt die Stimmen lauter geworden, Patientinnen und Patienten besser vor wissenschaftlich zweifelhaften Selbstzahler-Leistungen (Individuellen Gesundheitsleistungen, Igel) beim Arzttermin zu schützen. Der Bundespatientenbeauftragte Stefan Schwartze (SPD) forderte sogar das Verbot einiger Selbstzahler-Angebote in Arztpraxen, da einige sogar schadeten und durch falsch-positive Befunde weitere Untersuchungen und Eingriffe nach sich zögen. Als Beispiel nannte Schwartze hier die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter, die gynäkologische Fachgesellschaften ablehnten. BVF und DGGG äußern sich in einer gemeinsamen Stellungnahme nun zu dieser Kritik.

Gemeinsame Stellungnahme zur Kritik an Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Frauenheilkunde

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Sie werden von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten und von Patientinnen und Patienten in Eigenleistung bezahlt.

Die benannte Selbstzahlerleistung ist eine umfassende Ultraschalluntersuchung des „kleinen Beckens“. Diese schließt die Gebärmutter, Eileiter, Eierstöcke, Harnblase und die Zwischenräume zwischen Harnblase, Vagina und Darm bis zum Beckenboden ein.

Dieser transvaginale Ultraschall, bei dem die Situation im gesamten kleinen Becken untersucht wird, wird wie auch der Ultraschall der Brust von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn ein konkreter Krankheitsverdacht besteht – also etwa Symptome oder insbesondere ein auffälliger Tastbefund vorhanden sind. Frauenärztinnen und -ärzte können diese Leistung ohne konkreten Krankheitsverdacht nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) zur Verfügung stellen.

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