Gyn-Depesche 2/2009

Laser-Epilation - schnell, schmerzarm, erfolgreich

Bei einer stärkeren Körperbehaarung muss die kosmetisch störende Behaarung von einer Hypertrichose und einem Hirsutismus sowie von einem medikamentös bedingten oder auf einer anderen Grunderkrankung basierenden verstärkten Haarwachstum abgegrenzt werden, so Dr. Andreas Heller, Idar-Oberstein, in München. Abhängig von Lokalisation, Farbe und Ausprägung stehen heute unterschiedliche Enthaarungsmethoden zur Verfügung, z. B. Rasur, Zupfen, Enthaarungswachs und -cremes, Medikamente, Nadel-Epilation, Entfernung mit IPL-Geräten und Laser-Epilation. Die beiden letztgenannten Methoden sind heute Standard. Die Laser arbeiten, bedingt durch ihre Monochromasie, mit einer gezielten Wellenlänge (z. B. 755 nm bzw. 1064 nm). Sie wirken direkt auf den Melaningehalt im Haar. Erforderlich sind neben der geeigneten Wellenlänge auch eine ausreichende Energiedichte und Impulsdauer. Werden die Parameter richtig gewählt, kann eine gezielte Erhitzung der Haarstruktur und damit Zerstörung des Haares erreicht werden. Heutzutage werden vor allem Alexandrit-, Dioden- oder Nd:YAG-Laser (z. B. GentleYAG; Candela) verwendet. Der Nd:YAG-Laser überzeugte in klinischen Studien mit der geringsten Nebenwirkungsrate. Eine klinische Studie als Beispiel für viele ergab nach jeder Behandlung eine Reduktion des Haarwuchses um 20 bis 40%. Nach vier bis sechs Sitzungen und einem Follow-up von sechs Monaten war der unerwünschte Haarwuchs vollständig verschwunden. Ein Großteil der Laser-Epilationen wird aus ästhetischen Gründen durchgeführt. Die Anwendung wird privat entsprechend der Gebührenordnung in der Praxis (A 2440, A 2885, A 2886, ggf. Sachkosten) oder im Rahmen einer Institutsleistung ohne Bindung an die Gebührenordnung abgerechnet. Gemäß eines Beschlusses der Bundesärztekammer (Wahlperiode 1999/2003) wurde die Analogbewertung der oben genannten Ziffern bestätigt. Die einzelnen Ziffern enthalten neben der Lasertherapie von Besenreiservarizen, Teleangiektasien, Warzen u. a. Hautveränderungen, ausgenommen Naevi sowie Präkanzerosen, die Laser-Epilation mit einer Ausdehnung von 7 cm2 (A 2440), 7 bis 21 cm2 (A 2885) bzw. mehr als 21 cm2 Körperoberfläche (A 2886). Das Fazit Hellers: Die Laser-Epilation stellt heute den Goldstandard in der Entfernung ungewollten Haarwuchses dar. Sie ist leicht und nebenwirkungsarm druchführbar und zeigt bei entsprechender Wahl des Lasertypus einen sehr guten, auch langfristigen Erfolg.

Bei einer stärkeren Körperbehaarung muss die kosmetisch störende Behaarung von einer Hypertrichose und einem Hirsutismus sowie von einem medikamentös bedingten oder auf einer anderen Grunderkrankung basierenden verstärkten Haarwachstum abgegrenzt werden, so Dr. Andreas Heller, Idar-Oberstein, in München. Abhängig von Lokalisation, Farbe und Ausprägung stehen heute unterschiedliche Enthaarungsmethoden zur Verfügung, z. B. Rasur, Zupfen, Enthaarungswachs und -cremes, Medikamente, Nadel-Epilation, Entfernung mit IPL-Geräten und Laser-Epilation. Die beiden letztgenannten Methoden sind heute Standard. Die Laser arbeiten, bedingt durch ihre Monochromasie, mit einer gezielten Wellenlänge (z. B. 755 nm bzw. 1064 nm). Sie wirken direkt auf den Melaningehalt im Haar. Erforderlich sind neben der geeigneten Wellenlänge auch eine ausreichende Energiedichte und Impulsdauer. Werden die Parameter richtig gewählt, kann eine gezielte Erhitzung der Haarstruktur und damit Zerstörung des Haares erreicht werden. Heutzutage werden vor allem Alexandrit-, Dioden- oder Nd:YAG-Laser (z. B. GentleYAG; Candela) verwendet. Der Nd:YAG-Laser überzeugte in klinischen Studien mit der geringsten Nebenwirkungsrate. Eine klinische Studie als Beispiel für viele ergab nach jeder Behandlung eine Reduktion des Haarwuchses um 20 bis 40%. Nach vier bis sechs Sitzungen und einem Follow-up von sechs Monaten war der unerwünschte Haarwuchs vollständig verschwunden. Ein Großteil der Laser-Epilationen wird aus ästhetischen Gründen durchgeführt. Die Anwendung wird privat entsprechend der Gebührenordnung in der Praxis (A 2440, A 2885, A 2886, ggf. Sachkosten) oder im Rahmen einer Institutsleistung ohne Bindung an die Gebührenordnung abgerechnet. Gemäß eines Beschlusses der Bundesärztekammer (Wahlperiode 1999/2003) wurde die Analogbewertung der oben genannten Ziffern bestätigt. Die einzelnen Ziffern enthalten neben der Lasertherapie von Besenreiservarizen, Teleangiektasien, Warzen u. a. Hautveränderungen, ausgenommen Naevi sowie Präkanzerosen, die Laser-Epilation mit einer Ausdehnung von 7 cm2 (A 2440), 7 bis 21 cm2 (A 2885) bzw. mehr als 21 cm2 Körperoberfläche (A 2886). Das Fazit Hellers: Die Laser-Epilation stellt heute den Goldstandard in der Entfernung ungewollten Haarwuchses dar. Sie ist leicht und nebenwirkungsarm druchführbar und zeigt bei entsprechender Wahl des Lasertypus einen sehr guten, auch langfristigen Erfolg.

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