Schwangere Chirurginnen

Gyn-Depesche

Neue Positivliste zum Operieren in der Schwangerschaft veröffentlicht

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hat aktualisierte Positivliste der und der Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) herausgegeben. Die neue Liste enthält mehr als 40 chirurgische Eingriffe, die von schwangeren Ärztinnen unter Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Diese Operationen sind mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar. Die Fachgesellschaft möchte damit die Förderung von Weiterbildung und Karriereentwicklung junger Chirurginnen unterstützen.

Die Positivliste kann schwangeren Ärztinnen sowie Beteiligten wie Personalrat, Chefarzt, Arbeitsschutzbeauftragte etc. als Entscheidungshilfe dienen. Sie orientiert sich an den Vorgaben der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Die möglichen Tätigkeiten umfassen das unfallchirurgische und das orthopädische Spektrum wie arthroskopische Eingriffe, Weichteiloperationen und Endoprothetik. „Wir schließen damit eine Lücke, nicht nur bei der Weiterbildung schwangerer Ärztinnen. Auch andere Fachgesellschaften haben Positivlisten veröffentlicht und somit ebnen wir gemeinsam den Weg für eine Weiterbeschäftigung in der Schwangerschaft. In Zeiten von Fachkräftemangel kann damit das Potenzial der gut ausgebildeten Ärztinnen genutzt werden“, sagt Dr. Maya Niethard, Gründerin und Projektleiterin der Initiative OPidS.

Dabei wird die ganze Bandbreite des Fachs berücksichtigt bis hin zur Tumororthopädie, plastischen Eingriffen und der Handchirurgie. Die Liste kann in den einzelnen Abteilungen auf das konkrete Eingriffsspektrum angepasst werden. Wichtig ist dabei, dass die gesetzlichen Vorgaben vor allem hinsichtlich Infektionen und Narkoseverfahren eingehalten werden. Auch der Umgang mit Röntgenstrahlung muss beispielsweise beim Durchführen von Osteosynthesen durch die Schwangere im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden.

Dreiviertel der schwangeren Ärztinnen möchten weiterarbeiten

Schwanger sein und operieren war jahrzehntelang ein Tabu für Chirurginnen. Umfragen zeigen jedoch, dass mehr als drei Viertel der schwangeren Ärztinnen in den chirurgischen Fächern in der Schwangerschaft weiterarbeiten möchten. Das oft verhängte Beschäftigungsverbot stellt vor allem in der Weiterbildungszeit einen erheblichen Nachteil im Vergleich zu den Kollegen dar, denn diese verlängert sich erheblich, auch werden Karrierestufen später erreicht. Das hat weitreichende sozioökonomische Konsequenzen.

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