Mindestmengenregelung Frühgeborene

Gyn-Depesche

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM)

Unterstützt durch: Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI), Deutsche Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie (DGGG), Arbeitsgemeinschaft Geburtshilfe und Gynäkologie (AGG), Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene (DSKN), Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V.

Die Neugeborenensterblichkeit in Deutschland wird maßgeblich durch das Versterben extrem unreifer Frühgeborener bestimmt. Um die Chancen auf ein gesundes Überleben zu verbessern, gelten ab 1. Januar 2024 Mindestmengen. Während diese bereits von 14 auf aktuell 20 erhöht wurden, müssen Kinderkliniken ab 2024 jährlich mindestens 25 Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm behandeln, um diese besonders vulnerable Gruppe versorgen zu dürfen. Die Regelung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) basiert auf dem nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Mortalität und Zahl der betreuten Frühgeborenen und der Tatsache, dass die Geburt dieser Kinder planbar im Sinne des Gesetzes ist.


Die von Elternverbänden begrüßte Erhöhung trifft in einigen Bundesländern auf erheblichen Widerstand. So wurde nicht nur eine Petition im Bundestag für den Erhalt einer Level 1 Klinik in Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen eingebracht, sondern auch offiziell Widerspruch beim G-BA eingelegt, der jedoch abgelehnt wurde. Während Elternvertreter fordern, die Mindestmenge auf 50 zu erhöhen, bereitet Baden-Württemberg nun eine Verfassungsklage vor. Der Gesundheitsminister sei grundsätzlich ein Befürworter von Mindestmengen: „Ich möchte, dass jemand, der komplizierte Operationen macht, darin geübt ist. Das ist wie im Leistungssport, das kann man nicht nur einmal im Jahr machen.“ Gleichzeitig schränkt er ein, dass bei der Frühgeborenenversorgung die Lage aber anders sei: „Die Frühchenversorgung ist täglich dieselbe Tätigkeit, ob ich sechs Kinder auf der Station liegen habe oder eins“.


Dieser falschen und abwertenden Aussage des Gesundheitsministers widersprechen die unterzeichnenden Fachgesellschaften und Organisationen ausdrücklich und weisen darauf hin, dass folgende, häufig wiederholte, Argumente gegen die Mindestmengen sachlich falsch sind.

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